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Bereich von anneseeck, der dessen persönliche Artikel enthält. Hier ein Text zur "Asozialität" im Nationalsozialismus, hauptsächlich aus einem Vortrag in der Lunte zum Buch "minderwertig" und "asozial" verfaßt. „Asozial" im Nationalsozialismus Der „Wohlfahrtsstaat" des Nationalsozialismus war nicht Instrument der Integration der Schwachen und Benachteiligten, sondern der Verschärfung rassistischer Ungleichheit. Der „Asoziale" und „Arbeitsscheue" wurde dem „schaffenden Volksgenossen" entgegengestellt. „Asozialität" wurde biologisiert und zum rassistischen Persönlichkeitsmerkmal des „Gemeinschaftsfremden" umdefiniert. Nach 1933 wurden aus dem Begriff „Arbeitslosigkeit" allmählich die Begriffe „Arbeitsscheu" und „Asozialität". Danach gab es sozial unauffällige, angepaßte Fürsorgeempfänger, an jene wurden sozialpolitische Vergünstigungen erteilt, wie Ehestandsdarlehen, Beihilfen für Kinderreiche etc. Und es gab unbequeme Fürsorgeempfänger. Sie wurden mit Leistungskürzungen und -verschlechterungen belegt. Das waren die kurzfristig wirkenden Erziehungsmittel. Zur langfristigen Abschreckung wurden sie zur Pflichtarbeit ins Arbeitshaus oder ins KZ geschickt. Die Nationalsozialisten verfolgten damit 4 Ziele: 1. Die Zuverlässigkeit und Loyalität der staatlichen Behörden sollten getestet werden. 2. Das Widerstandspotential in der Bevölkerung wurde ausgelotet. 3. Durch die Stigmatisierung von Armen, insbesondere von Wohlfahrtserwerbslosen, die nicht ins Bild paßten, wurde die Ausgrenzung von Armen und die Unsichtbarmachung von Armut vorangetrieben. 4. Durch die Einsparungen im Bereich der Fürsorgepflicht wurden dringend benötigte Finanzmittel zur Umschichtung für die ABM-Maßnahmen frei. Die Sonderbehandlung und Ausgrenzung sogenannter Asozialer erforderte kein spezielles „Asozialen"-Gesetz, da die Fürsorgebehörden zur vollsten Zufriedenheit der Nationalsozialisten funktionierten. Erst der 1944 vorgelegte Gesetzesentwurf „über die Behandlung Gemeinschaftsfremder" offenbarte kriegsbedingte Störungen bei der Aussonderung. Als „asozial" etikettiert wurden Bettler, Arbeitslose, Obdachlose, Prostituierte, Homosexuelle, Sinti und Roma und sozial unangepasste Jugendliche. Sie wurden in Arbeitslagern, Arbeitshäusern und geschlossenen Anstalten interniert, in Konzentrationslager eingewiesen und anderen Zwangsmaßnahmen wie zum Beispiel der Sterilisation unterworfen. Wie kam es dazu? Der erste Einfluß war die gesamte Geschichte der Arbeitspflicht, der Arbeitsbegriff als solches. Noch bis zur Reformation wurde Arbeit als Entsagung und Mühsal erfahren. Arbeit sollte als Knechtschaft erfahren werden- zur ständigen Erinnerung an den Sündenfall des Menschen im Paradies. Martin Luther idealisierte dann als Erster die Arbeit. Arbeit sollte jetzt als göttliche Arbeit, als Bestimmung und Erfüllung erfahren werden. Ab Mitte des 16.Jh. wurde in reformierten Städten versucht, die Erziehung zur Arbeit durchzusetzen. Es entstanden Arbeits-und Zuchthäuser. Dieser Arbeitsbegriff wirkte bis in die Weimarer Republik: das Deutschtum sei an seiner Arbeit erkennbar. Der zweite Einfluß war die Eugenik und Rassenhygiene. Im Hintergrund steht die Vision vom besseren Menschen und die Vorstellung, es gebe hochwertige und minderwertige Menschen. Das Ganze sei vererbbar. Verringere man die Zahl der Minderwertigen, erhalte man eine bessere Qualität der Gesamtbevölkerung. Ende des 18. Jh. wurde die Bevölkerung zum ökonomischen und politischen Problem. Es begann die Medikalisierung der Gesellschaft. Krankheit und Alter wurden jetzt als ökonomische Kostenfaktoren betrachtet. 1859 erschien ein Buch von Darwin, worin er den Kampf ums Dasein der Tiere beschrieb. Die schlecht Angepassten werden durch „natürliche Auslese", durch Selektion ausgemustert, die Tüchtigen setzen sich durch. 1868 bezog dann Ernst Haeckel die menschliche Entwicklung mit ein. 1871 schrieb Darwin in seinem Buch „Die Abstammung des Menschen": „Unter den Wilden werden die an Körper und Geist Schwachen bald eliminiert. Wir zivilisierten Menschen dagegen tun alles mögliche, um diese Ausscheidung zu verhindern...Niemand, der etwas von der Zucht von Haustieren kennt, wird daran zweifeln, dass dies äußerst nachteilig für die Rasse ist..." Ein Vetter Darwins, Francis Galton begründete 1883 die Eugenik als angewandte Wissenschaft von der Verbesserung der menschlichen Erbanlagen. Die Eugeniker forderten, ...jede besondere Fürsorge für die „Minderwertigen" aufzugeben und statt dessen eine strenge Selektion durchzuführen. Zentrale Kriterien für die Zuschreibung von Minderwertigkeit waren: 1) soziale Abweichung wie Kriminalität, Bettelei, Arbeitsscheu, Alkoholismus; 2) sexuelle Andersartigkeit wie uneheliche Mutterschaft, Prostitution, Homosexualität, Mannweiber; 3) unheilbare Krankheiten wie Epilepsie, Syphilis, Blind- und Taubheit und psychopathische Minderwertigkeiten wie Schizophrenie, manische Depression, Suizidneigung. Im letzten Drittel des 19. Jh. vollzog sich eine Medizinisierung der sozialen Frage. Lösungsvorschläge waren die Euthanasie und Sterilisation. 1911 gab es die Erste Eugenische Beratungsstelle unter Führung von Ernst Haeckel. 1923 wurde der erste Lehrstuhl für Rassenhygiene an der Universität München eingerichtet. Die Anzahl der Veranstaltungen zu rassenhygienischen und eugenischen Theorien nahm nach dem 1. Weltkrieg zu. Alfred Grotjan war Inhaber eines Lehrstuhls für Sozialhygiene und SPD-Reichstagsabgeordneter. Er hatte das Lumpenproletariat, den Bodensatz der Bevölkerung im Visier: Landstreicher, Alkoholiker, Verbrecher, Prostituierte sowie Geisteskranke, Sonderlinge und Krüppel. Es entstanden rassenhygienisch ausgerichtete Eheberatungsstellen. Die Standesämter verteilten ab 1920 ein Merkblatt über die Bedeutung gesunden Nachwuchses. Immer mehr Patienten wurden als soziale Last, als „Ballast-Existenzen" angesehen. Ab 1939 gab es dann Euthanasie- Aktionen. Über 200 000 „Ballast-Existenzen" (behinderte Kinder, Psychiatriepatienten, Alte, Arme, Asoziale) wurden ermordert. Nach 1945 bis Ende der 60er Jahre gab es eine personelle Kontinuität und Kontinuität eugenischen Denkens. Der Gründer der „Lebenshilfe für geistig Behinderte" entwarf 1949 eine Stufenleiter sozialer Brauchbarkeit. Ein Buch „Biologie des Menschen", das als Schulbuch eingesetzt wurde, enthielt folgenden Absatz: „Eine erfolgreiche Demokratie kann letzten Endes nur aus gutem Blut entspringen; kurz gesagt, sie ist ein biologisches Problem." Wie ging man nun gegen Asoziale im Nationalsozialismus vor? Bis 1938 lag der Schwerpunkt bei vielfältigen Zwangsmaßnahmen der Kommunen gegen als arbeitsscheu eingeschätzte Fürsorgeempfänger. Städtische Fürsorgeämter und Strafrichter waren die verfolgenden Instanzen. Es wurden Gesetze erlassen: 14.7.1933 „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses"; 24.11.1933 „Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher" (Sicherheitsverwahrung); 13.11.1933 Erlass zur „Anwendung der vorbeugenden Polizeihaft gegen Berufsverbrecher". In dem Erlaß des Preußischen Innenministers vom 13.11.1933 wurde die Polizei ermächtigt, Personen, die Straftaten begangen hatten, und mindestens 3x vorbestraft waren, zur „Erziehung durch körperliche Arbeit in ein KZ einzuliefern". Der Erlaß weitete die polizeiliche Generalklausel so aus, daß auch bei nicht strafbaren Handlungen polizeiliche „Vorbeugungshaft" angeordnet werden konnte. Das „Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher" vom 24.11.1933 gab die Möglichkeit äußerst harte Strafen gegen „gewohnheitsmäßige Kriminelle", Bettler, Landstreicher und „Asoziale" zu verhängen. Als „Asoziale" wurden Personen klassifiziert, denen man „gemeinschaftswidriges Verhalten" vorwarf, wobei die Entscheidung bei den Ordnungs- und Polizeibehörden lag. Durch die Einweisung von „Kriminellen" in die Konzentrationslager wurde den KZ`s eine Umerziehungsfunktion für Verbrecher unterstellt, und politische Gefangene als „Kriminelle" etikettiert. Es sollten die asozialen Elemente erfasst werden, in denen das Verbrechen letzten Endes seine Wurzeln hat. Asoziale galten als „genetisches Reservoire" und „biologische Brutstätten" des Verbrechertums. Schon im September 1933 fanden Bettlerrazzien statt. Eine Änderung des Strafrechts machte eine Dauerinternierung möglich. Es gab viele Entmündigungen. Einige Großstädte richteten besondere Lager für Fürsorgeempfänger ein. Besonders berüchtigt war das Bremer Lager Teufelsmoor, wo Torf gestochen werden mußte, mit Sträflingskleidung und bewaffneten Aufsehern. In dieser Zeit gab es eine Vielfalt von Internierungsmöglichkeiten. Ab 1934 wurden viele „Asoziale" zwangssterilisiert. Die soziale Frage sollte biologisch gelöst werden. Der „Asoziale" war der Gegentyp des wertvollen Volksgenossen. Offenes Ziel war die Ausmerzung. Seit Mitte der 30er Jahre verlor die Justiz gegenüber der Polizei an Boden. Himmler verkündete in einer Rundfunkansprache im Januar 1937 die Ausschaltung von „unverbesserlichen asozialen Elementen" als Aufgabe der Polizei. Die polizeirechtlichen Voraussetzungen für diese Aktion klärte Himmler in einem Runderlaß vom 14.12.1937, der dem Reichsjustizministerium erst am 19.1.1938 zur Kenntnisnahme zugesandt wurde. Danach waren alle Personen in Haft zu nehmen, die mindestens 3x zu wenigstens 3 Monaten Haft verurteilt worden waren, und ihren Lebensunterhalt mit Hilfe von Straftaten bestritten; aber auch „Berufsverbrecher", für die zwar diese Bestimmungen nicht zutrafen, die aber dennoch „durch ihr asoziales Verhalten die Allgemeinheit gefährdeten". Ab 1938 setzte dann eine neue Phase der Asozialenverfolgung ein. Die Wohlfahrtsämter drängten die Polizeibehörden geradezu zur Verhaftung von „Asozialen". Die Entscheidungen fällten nun die Polizeibehörden, das Reichskriminalpolizeiamt. An die Stelle der Schikanen und der Vertreibung von Bedürftigen traten Erfassung und Vernichtung. Es war die Sozialutopie von der endgültigen Beseitigung abweichenden Verhaltens. 1938 war dann die Aktion Arbeitsscheu Reich. Es war das bedeutendste Einzelereignis der NS-Politik gegen gesellschaftliche Unterschichten. Im Frühjahr und im Juni 1938 wurden Asoziale in KZ`s eingeliefert. Sie waren bis zu den Pogromen im November 1938 die größte Häftlingsgruppe in Buchenwald, Dachau und Sachsenhausen. Die Aktion Arbeitsscheu bestand aus einer Gestapoaktion im April 1938 und einer Juniaktion 1938 der Kriminalpolizei. Vor 1938 wurden wenige Menschen aus subproletarischen Schichten in Konzentrationslager verschleppt. Dachau war eine Ausnahme, seit 1934 wurden Arbeitshausgefangene dahin überführt. Seit 1935 war Dachau als Arbeitsanstalt anerkannt. Die öffentliche Fürsorge Bayerns konnte „Arbeitsscheue" nach Dachau einweisen. Durch die Wegsperrung der „Gemeinschaftsfremden" sollte die innere Front abgesichert werden, man wollte die Geschlossenheit der Heimatfront nicht gefährden. Himmler sorgte dafür, dass zuerst die Gestapo gegen Asoziale vorging. Er wollte nicht warten, bis der Apparat der Kriminalpolizei in Schwung kam. Die Gestapo verschob die Razzia mehrfach und führte sie vom 21. bis 30. April 1938 durch, 2000 Arbeitsscheue wurden ins KZ Buchenwald verschleppt. Die Gestapo führte keine Dossiers von Arbeitsscheuen und musste die Kenntnisse der Fachleute bei den Arbeitsämtern und kommunalen Wohlfahrtsämtern nutzen. Heydrich reichte diese Gestapoaktion allerdings noch nicht. Er schickte einen vertraulichen Brief an die Kriminalpolizeistellen: „Da das Verbrechertum im Asozialen seine Wurzeln hat und sich fortlaufend aus ihm ergänzt, hat der Erlass vom 14. Dezember 1937 der Kriminalpolizei weitgehende Möglichkeiten gegeben, neben den Berufsverbrechern auch alle asozialen Elemente zu erfassen, die durch ihr Verhalten der Gemeinschaft zur Last fallen und sie dadurch schädigen. Ich habe aber feststellen müssen, dass der Erlass bisher nicht mit der erforderlichen Schärfe zur Anwendung gebracht worden ist. Die straffe Durchführung des Vierjahresplanes erfordert den Einsatz aller arbeitsfähigen Kräfte und lässt es nicht zu, dass asoziale Menschen sich der Arbeit entziehen und somit den Vierjahresplan sabotieren." („minderwertig" und „asozial", S. 92) „In den frühen Morgenstunden des 13. Juni 1938 begannen Kriminalpolizeibeamte im gesamten Reich mit der Verhaftung von „Asozialen". Sie durchkämmten Bahnhofshallen, Nachtasyle und Einrichtungen der Wohnungslosenfürsorge. Insbesondere ließ sich die Kriminalpolizei jedoch „Asoziale" von den örtlichen Fürsorgeämtern und von der Arbeitsverwaltung melden." („minderwertig" und „asozial", S. 93) Die Kriminalpolizei verhaftete mehr Asoziale als die geforderte Mindestzahl von 200 Personen pro Leitstellenbezirk, das war Heydrichs Forderung. Danach hätten 2800 Männer verhaftet werden müssen, es waren aber weit über 10 000. Im KZ Sachsenhausen gab es im Sommer 1938 6000 „Asoziale", im Juni mit 6224 den Höchstand. Im KZ Buchenwald waren es im August 1938 4600 „Arbeitsscheue". Im KZ Dachau waren es bis zur Befreiung etwa 10 000 Arbeitsscheue. Im KZ Ravensbrück im Februar 1942 fast 2000 „asoziale" Frauen. Insgesamt wurden ca. 20 000-25 000 Asoziale in Konzentrationslager verschleppt. Während dessen verloren die Arbeitshäuser die zentrale Rolle bei der Asozialenbekämpfung, aber die alten Unterdrückungsinstrumentarien bestanden weiter. Oft wird behauptet, „Asoziale" wurden in die Konzentrationslager eingeliefert, um die Politischen zu diskriminieren. Asoziale sollten eine Arbeitsleistung erbringen. Das Ganze diente der Abschreckung der Gesamtbevölkerung. Die Kriminalpolizei stützte sich eher auf Akten von Behörden, als auf Denunziationen. Die Kriminalpolizei, die Arbeitsverwaltung und die Fürsorge stürzten sich mit Elan auf die neue Möglichkeit, „Asoziale" loszuwerden. Es genügte ein vage definiertes abweichendes Verhalten für eine Verhaftung. Als Begründung dienten Vorstrafenregister, Arbeitsbucheintragungen, Aktenauszüge der meldenden Stelle. Es wurde ein krimineller Lebenslauf konstruiert. Je länger der Krieg dauerte, je banaler wurden die Vorwürfe. Bis zum Eintreffen der Judenzugänge waren die Asozialen die Prügelknaben in den Konzentrationslagern. In Buchenwald arbeiteten die meisten in Schachtkommandos und im Steinbruch, die Schwarzen hatten die höchste Todesrate in der Zeit. Im KZ Flossenbürg und im KZ Mauthausen waren die meisten Schwarze („Asozialen") und Grüne (Berufsverbrecher), dann kamen Osteuropäer. Die Schwarzen hatten in der Häftlingsselbstverwaltung weder Positionen, noch Zugang zu besseren Kommandos. Die Vorurteile wirken bis in die heutige Zeit. Das Bild aus den KZ`s ist aus Überlieferungen der Politischen geprägt. Bei „Asozialen" fehlten Strategien kollektiven Handelns als auch eine gemeinsame Weltanschauung und verbindende Momente. Sie waren mit den Meinungen und Vorurteilen der Mithäftlinge konfrontiert. Die Konfrontation mit diesen „asozialen" Menschen wurde von vielen Häftlingen als entwürdigend erlebt. Erika Buchmann, die eines der ersten Bücher über Ravensbrück in der DDR schrieb: „Das Lager zerfiel in zwei fest umrissene Kategorien von Menschen- Politische und Asoziale. Daß man sie nicht so wie im ersten Jahr getrennt voneinander leben ließ, sondern zusammenzwang in eine Gemeinschaft, in der es kaum Berührungspunkte ab und die von beiden Seiten als quälend empfunden wurde, war vielleicht die größte Strafe, die die SS (sich) gegen die Politischen ausdenken konnte, die raffinierteste Folter." („minderwertig" und „asozial", S.120) Im KZ Ravensbrück waren „asoziale" Frauen wegen sexueller Vergehen, Arbeitsverweigerung, verbrecherischer Delikte. Sie waren aus der Fürsorgeerziehung ausgeschieden. Meistens waren es Hausangestellte und Hilfsarbeiterinnen. Sie stammten aus dem proletarischen Milieu. Im KZ Mohringen waren Jugendliche. Im August 1940 gab es erste Einweisungen wegen des Vorbeugeerlaßes. Es gab zunehmende Fälle von Arbeitsverweigerung und Arbeitsvertragsbruches. 1938/39 wurde die Gestapo personell stark ausgebaut, sie erhielt neue Kompetenzen zur Bekämpfung aller „Schädlinge an Volk und Staat". Ab 1942/43 hatten die Gerichte die Strafhoheit über „Asoziale" endgültig verloren. Für den neuen Reichsjustizminister Thierack, ab 1942 im Amt, waren „Asoziale": „unwertes Leben in höchster Potenz, das vernichtet werden müsse, um Lebensraum im Osten zu schaffen und das durch den kriegsbedingten Verlust guten Blutes gestörte gesellschaftliche Gleichgewicht wiederherzustellen". Diese Aufgabe könne nur die Polizei erledigen. Thierack forderte eine Durchschnittsstrafe für „Asoziale" von 10 Jahren, eine Strafhöhe, die unweigerlich die Auslieferung zur „Vernichtung durch Arbeit" bedeutete, und sorgte dafür, daß die Auslieferung „asozialer Elemente" aus dem Strafvollzug an den Reichsführer SS zur „Vernichtung durch Arbeit" innerhalb weniger Monate vollzogen wurde. Bis zum 30.4.1943 deportierte die SS 14 700 Personen in die KZ`s, und schon am 1.4.1943 waren über 5900 der ehemaligen Gefangenen der Justiz verstorben, weil sich die Justiz bevorzugt kranker Gefangener entledigt hatte. Die Selektionen wurden bis Oktober 1944 fortgeführt. Seit Kriegsbeginn ging es vor allem um die Aufrechterhaltung der Arbeitsdisziplin, zumeist in der Kriegsproduktion. Die Staatspolizei ordnete bei Arbeitsvertragsbruch Schutzhaft oder die Einweisung in einen Arbeitserziehungslager an. Von Mai bis August 1941 wurden ca. 7300 Verhaftungen wegen Arbeitsniederlegung gezählt, im gleichen Zeitraum 1942 bereits 21 500, im 1.Halbjahr 1943 15 527 Verurteilungen wegen Verstoßes gegen die Arbeitsdisziplin. Die „Verwahrlosungs - und Auflösungserscheinungen" an der „Heimatfront" konnten damit letztlich nicht aufgehalten werden. Es wurde ein Gemeinschaftsfremdengesetz vorbereitet, für die Zeit nach dem Krieg. Der letzte Entwurf war von 44. Er sollte langfristig zur Ausmerzung Gemeinschaftsfremder führen, die „aus Arbeitsscheu oder Liederlichkeit ein nichtsnutziges, unwirtschaftliches oder ungeordnetes Leben" führen oder „aus Unerträglichkeit oder Streitlust den Frieden der Allgemeinheit hartnäckig" stören. Gerade in Kriegszeiten wurden die Überwachungsmaßnahmen und polizeilichen Reintegrationsversuche immer seltener, die Deportation wurde zur Regel. Die Kriminalbeamten fühlten sich immer mehr für die „nichtkriminelle" Seite der Asozialenverfolgung zuständig: Arbeitsdisziplin, familiäre Ordnung, Volksgesundheit, Sittlichkeit wurden immer wichtiger bei Haftbegründungen. Nach 1945 gab es personelle Kontinuität bei der Kriminalpolizei. Sie bemühte sich um Vertuschung. Und auch bei der Sozialpädagogik z.B. im Jugend-KZ Mohringen. Während Vorurteile gegen jene „Volksschädlinge" eine Wiedergutmachung erschwerten, gelangten Nazi-Richter, Erbbiologen etc. in Westdeutschland wieder zu Amt und Ehren. Im Westen wurde die Begrifflichkeit der Asozialität offiziell fallengelassen, im Osten gab es ein Asozialengesetz. Nach der Befreiung begriffen die Organisationen der politischen Häftlinge die „asozialen" Mithäftlinge nicht als Leidensgenossen, sondern als Bedrohung ihrer eigenen Bemühungen um Anerkennung und Entschädigung. Antragsberechtigt nach dem Bundesentschädigungsgesetz sind: Verfolgte aus Gründen der Rasse, Religion, politischen Überzeugung, ausgeschlossen u.a.: psychisch Kranke als Opfer von Euthanasie und Zwangssterilisation, Sinti und Roma, Deserteure der deutschen Wehrmacht. Die Kontinuität ihrer Ausgrenzung schloss eine Anerkennung als NS-Verfolgte aus. Träger der Organisationen der NS-Verfolgten waren in der Nachkriegszeit weit davon entfernt Träger des schwarzen oder rosa Winkels als gleichwertige Kameraden zu sehen. Erst seit den 80er Jahren wurde ein neuer Begriff der NS-Verfolgung geprägt. Es entstand eine Kampagne für die vergessenen Opfer. Am 24.7.1987 durften die bisher Ausgeschlossenen vor dem Innenausschuss des Bundestages über ihre Erfahrungen während der Verfolgung, aber auch über die Diskriminierung nach 1945 berichten. Es wurden Härtefonds errichtet. Der Gruppe der als „asozial" verfolgten Menschen fehlt bis heute eine Lobby. Literatur: Dietmar Sedlaczek, Thomas Lutz, Ulrike Puvogel, Ingrid Tomkowiak (Hg.), „minderwertig" und „asozial"- Stationen der Verfolgung gesellschaftlicher Außenseiter, Chronos Zürich 2005
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