"Aufforderung zum Rechtsbruch für ARGE" (ND, 3.6.2008)
Harald Thomè über fragwürdige Methoden (Interview)
Am Montag fand in Berlin die Aktion "Zahltag" statt. Verschiedene Erwerbslosengruppen hatten zu dieser Protestveranstaltung aufgerufen. Vor und im Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg wurden Flugblätter verteilt, außerdem bot man den Arbeitslosen einen Begleit- und Rechtsschutz an. Denn immer noch versuchen die zuständigen Arbeitsgemeinschaften (ARGEn), Erwerblose mit zahlreichen Tricks von der Antragstellung abzuhalten. Dass dies durchaus im Sinne des Bundesarbeitsministeriums ist, beweist die Zielvereinbarung SGB II für 2008.
Herr Thome, worum geht es in dieser Vereinbarung zwischen der Agentur für Arbeit und dem Arbeitsministerium?
In Zielvereinbarungen werden jedes Jahr durch das Arbeits- und Finanzministerium die Vorgaben für die ALG II-Gewährungspraxis gesetzt. So wird für das Jahr 2008 das Planziel ausgegeben, die "passiven Leistungen" um 6,5 Prozent zu senken, und die Integrationskurve um 10,3 Prozent zu steigern. Hinsichtlich der passiven Leistungen bedeutet das nichts weniger als die ministeriale Aufforderung zum vorsätzlichen Rechtsbruch. Dabei werden die lokalen Jobcenter angehalten, Erwerbslose um Leistungen zu bringen, auf die sie einen Rechtsanspruch haben. Diese Zielvereinbarung hat die Bundesagentur für Arbeit im Februar mit dem Arbeits- und dem Finanzministerium getroffen. Die ursprüngliche Planung enthielt sogar die Zielvorgabe, Rechtsanspruchsleistungen um 7,9 Prozent zu senken.
Was sind "passive Leistungen"?
Alles, was Erwerbslose zum Leben brauchen und worauf sie einen Rechtsanspruch haben, etwa den Regelsatz, Kosten für Unterkunft, Heizung, sowie Mehrbedarfe bei Alleinerziehung, Krankheit oder Schwangerschaft. Diese Zielvereinbarung bedeutet: ARGEn, ihr seid angewiesen, bewusst und planmäßig die Rechtsanspruchsleistungen möglichst nicht zu gewähren! Also baut Zugangshürden auf, seid telefonisch und persönlich nicht erreichbar, stellt Sicherheitsdienste vor die Tür, macht mehr Sofortangebote, senkt die Angemessenheitsgrenzen bei den Unterkunftskosten und erhöht die Ablehnungsquoten. Das wird in der Beratung mehr als deutlich. Auch mehr als drei Jahre nach Einführung der Hartz IV-Gesetze sind immer noch 80 Prozent aller ARGE-Bescheide, die den Beratungsstellen vorgelegt werden, falsch - zum Nachteil der Betroffenen.
Womit haben Erwerbslose zu rechnen, wenn in den Zielvereinbarungen von gesteigerter "Integration" die Rede ist?
So richtig deutlich ist es nicht, was sich alles unter den Begriff subsumieren lässt. Einerseits gibt es notwendige und sinnvolle Eingliederungsmaßnahmen, mit denen etwa Schulabschlüsse oder Qualifizierung für sozial Benachteiligte ermöglicht werden. Ich gehe aber auch davon aus, dass darunter die Verfolgungsbetreuung fällt. Dazu zählen auch Trainingsmaßnahmen zur Prüfung der Arbeitsbereitschaft, Ein-Euro-Jobs, Sofortangebote, Gruppenveranstaltungen zur Einschüchterung und Prüfung der Ortsanwesenheit. Mit solchen Fällen werden wir in der Beratung regelmäßig konfrontiert. Eine Folge des behördlichen Drucks ist, dass die Betroffenen immer wieder auf Anträge verzichten. Sie halten dem Druck nicht stand und landen so in der Kriminalität, Schwarzarbeit oder Prostitution. Am Ende sind die Leiter der ARGEn stolz darauf, dass sie es geschafft haben, 30 Prozent oder mehr Erstantragsteller vergrault zu haben.
Was bezweckte die Bundesregierung mit der Einführung dieser umstrittenen Zielvereinbarungen?
Mit dieser Zielvereinbarung nach § 48 SGB II wurde ein zentrales Steuerungsinstrument der Armutsverwaltung in Deutschland geschaffen. Es geht nicht mehr um arbeitsmarktpolitisch sinnvolle und wirksame Instrumente sowie die Umsetzung der vom Gesetzgeber beschlossenen Vorgaben. Vielmehr wird eine Sonderrechtsebene der Steuerung geschaffen, die außerhalb der eigentlichen gesetzlichen Grundlagen läuft und mit der Drangsalierung von Millionen Erwerbslosen perfektioniert wird.
Welche Möglichkeiten haben Erwerbslose, sich gegen eine repressive Gesetzgebung zur Wehr zu setzen?
Sie können in selbstorganisierten Einrichtungen für ihre demokratischen Rechte laut werden. Mit diesem Anliegen hatten wir Tacheles e.V. gegründet. Außerdem sollten mehr Menschen auf der Straße protestieren - oder sich im Jobcenter solidarisch zeigen. Wie bei der Aktion "Zahltag" in Berlin.
Fragen: Luise Michels
Das Protest-Konzept "Zahltag" wurde ursprünglich in Köln entwickelt. Wegen der zunehmenden Schikanen der ARGEn gegenüber Erwerbslosen hatte dort das Bündnis "Agenturschluss" zu gemeinsamer Gegenwehr und Widerstand aufgerufen.
Harald Thomè ist Vorsitzender des Tacheles e.V. und Fachreferent für Sozialrecht.
Quelle: ND, 3. Juni 2008, Inland, Seite 4
Herr Thome, worum geht es in dieser Vereinbarung zwischen der Agentur für Arbeit und dem Arbeitsministerium?
In Zielvereinbarungen werden jedes Jahr durch das Arbeits- und Finanzministerium die Vorgaben für die ALG II-Gewährungspraxis gesetzt. So wird für das Jahr 2008 das Planziel ausgegeben, die "passiven Leistungen" um 6,5 Prozent zu senken, und die Integrationskurve um 10,3 Prozent zu steigern. Hinsichtlich der passiven Leistungen bedeutet das nichts weniger als die ministeriale Aufforderung zum vorsätzlichen Rechtsbruch. Dabei werden die lokalen Jobcenter angehalten, Erwerbslose um Leistungen zu bringen, auf die sie einen Rechtsanspruch haben. Diese Zielvereinbarung hat die Bundesagentur für Arbeit im Februar mit dem Arbeits- und dem Finanzministerium getroffen. Die ursprüngliche Planung enthielt sogar die Zielvorgabe, Rechtsanspruchsleistungen um 7,9 Prozent zu senken.
Was sind "passive Leistungen"?
Alles, was Erwerbslose zum Leben brauchen und worauf sie einen Rechtsanspruch haben, etwa den Regelsatz, Kosten für Unterkunft, Heizung, sowie Mehrbedarfe bei Alleinerziehung, Krankheit oder Schwangerschaft. Diese Zielvereinbarung bedeutet: ARGEn, ihr seid angewiesen, bewusst und planmäßig die Rechtsanspruchsleistungen möglichst nicht zu gewähren! Also baut Zugangshürden auf, seid telefonisch und persönlich nicht erreichbar, stellt Sicherheitsdienste vor die Tür, macht mehr Sofortangebote, senkt die Angemessenheitsgrenzen bei den Unterkunftskosten und erhöht die Ablehnungsquoten. Das wird in der Beratung mehr als deutlich. Auch mehr als drei Jahre nach Einführung der Hartz IV-Gesetze sind immer noch 80 Prozent aller ARGE-Bescheide, die den Beratungsstellen vorgelegt werden, falsch - zum Nachteil der Betroffenen.
Womit haben Erwerbslose zu rechnen, wenn in den Zielvereinbarungen von gesteigerter "Integration" die Rede ist?
So richtig deutlich ist es nicht, was sich alles unter den Begriff subsumieren lässt. Einerseits gibt es notwendige und sinnvolle Eingliederungsmaßnahmen, mit denen etwa Schulabschlüsse oder Qualifizierung für sozial Benachteiligte ermöglicht werden. Ich gehe aber auch davon aus, dass darunter die Verfolgungsbetreuung fällt. Dazu zählen auch Trainingsmaßnahmen zur Prüfung der Arbeitsbereitschaft, Ein-Euro-Jobs, Sofortangebote, Gruppenveranstaltungen zur Einschüchterung und Prüfung der Ortsanwesenheit. Mit solchen Fällen werden wir in der Beratung regelmäßig konfrontiert. Eine Folge des behördlichen Drucks ist, dass die Betroffenen immer wieder auf Anträge verzichten. Sie halten dem Druck nicht stand und landen so in der Kriminalität, Schwarzarbeit oder Prostitution. Am Ende sind die Leiter der ARGEn stolz darauf, dass sie es geschafft haben, 30 Prozent oder mehr Erstantragsteller vergrault zu haben.
Was bezweckte die Bundesregierung mit der Einführung dieser umstrittenen Zielvereinbarungen?
Mit dieser Zielvereinbarung nach § 48 SGB II wurde ein zentrales Steuerungsinstrument der Armutsverwaltung in Deutschland geschaffen. Es geht nicht mehr um arbeitsmarktpolitisch sinnvolle und wirksame Instrumente sowie die Umsetzung der vom Gesetzgeber beschlossenen Vorgaben. Vielmehr wird eine Sonderrechtsebene der Steuerung geschaffen, die außerhalb der eigentlichen gesetzlichen Grundlagen läuft und mit der Drangsalierung von Millionen Erwerbslosen perfektioniert wird.
Welche Möglichkeiten haben Erwerbslose, sich gegen eine repressive Gesetzgebung zur Wehr zu setzen?
Sie können in selbstorganisierten Einrichtungen für ihre demokratischen Rechte laut werden. Mit diesem Anliegen hatten wir Tacheles e.V. gegründet. Außerdem sollten mehr Menschen auf der Straße protestieren - oder sich im Jobcenter solidarisch zeigen. Wie bei der Aktion "Zahltag" in Berlin.
Fragen: Luise Michels
Das Protest-Konzept "Zahltag" wurde ursprünglich in Köln entwickelt. Wegen der zunehmenden Schikanen der ARGEn gegenüber Erwerbslosen hatte dort das Bündnis "Agenturschluss" zu gemeinsamer Gegenwehr und Widerstand aufgerufen.
Harald Thomè ist Vorsitzender des Tacheles e.V. und Fachreferent für Sozialrecht.
Quelle: ND, 3. Juni 2008, Inland, Seite 4

