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Kleine Anfrage und Antwort der Bundesregierung bzgl. des Gedenkens an die Aktion "Arbeitsscheu Reich" 1938

Anlässlich der 2. Aktion "Arbeitsscheu Reich", bei der die Nationalsozialisten vor 70 Jahren über 10.000 sogenannte Asoziale in KZs deportierte, stellte die Bundestagsfraktion DIE LINKE Ende Mai 2008 einige Fragen an die Bundesregierung bezüglich  des Gedenkens und Erinnerns an die Aktion "Arbeitsscheu Reich" 1938, die am 30. Juni 2008 vom Staatsminister bei der Bundeskanzlerin Bernd Neumann beantwortet wurden. (siehe unten oder hier [pdf])

siehe auch: Ulla Jelpkes Pressemitteilung "Beschämende Entschädigungsbilanz bei NS-Opfern"

 

Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE

Deutscher Bundestag
16. Wahlperiode

Drucksache 16/9405
30.05.2008


Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Katja Kipping, Monika Knoche, Jan Körte, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Mja Seifert, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.


Gedenken und Erinnerung an die Aktion "Arbeitsscheu Reich" 1938



Teil der menschenverachtenden Gesinnung des Nationalsozialismus war die Abscheu gegenüber den so genannten Asozialen bzw. den synonym so bezeich­neten Gemeinschaftsfremden, "Arbeitsverweigerern" bzw. "Landstreichern". Gemeint waren damit all jene, deren Verhalten im weitesten Sinne sozial unangepasst war. Das konnten Roma und Sinti sein; Lesben oder Schwule; das konnten Menschen sein, die keiner festen Arbeit nachgingen, keinen festen Wohnsitz hatten; und es konnten auch Zuhälter und säumige Unterhaltspflich­tige sein. Gemein war ihnen lediglich, dass sie von Staat und Partei, vor allem aber von lokalen Fürsorgeeinrichtungen als "arbeitsscheu" angesehen wurden.

Nach der Machtübertragung an die Nationalsozialisten richtete sich eine der ersten größeren Aktionen der SA gegen diese "Asozialen"; gemeinsam mit der Polizei durchsuchte sie Nachtasyle, Herbergen, bekannte Treffpunkte von Bett­lern und "Landstreichern", die festgenommen und in Gefängnisse verbracht wurden. Schon 1933 wurden die "Asozialen" in den entstehenden Konzentra­tionslagern untergebracht. Ab 1938 wurden im Rahmen der so genannten "vor­beugenden Verbrechensbekämpfung" die "Asozialen" zu Tausenden in die Konzentrationslager verschleppt. Vom 21. bis 30. April und 13. bis 18. Juni 1938 fand die Aktion "Arbeitsscheu Reich" statt, wahrscheinlich zehntausend Obdachlose und andere "Gemeinschaftsfremde" wurden bei Razzien festge­nommen und anschließend in ein KZ gebracht. Als Kennzeichen trugen sie dort ein schwarzes Dreieck.

Wie geistig oder körperlich behinderte Menschen waren auch die "Asozialen" Opfer des "Erbgesundheitsgesetzes" und konnten sterilisiert werden. Für die nationalsozialistisch gesinnten Ärzte fielen die "Arbeitsscheuen" unter die Kategorie "Schwachsinnige" oder "moralisch Schwachsinnige", jahrelange Obdachlosigkeit wurde als Zeichen einer "primitiven Geistesverfassung" ge­wertet.

Dennoch sind die so genannten Asozialen nie als Opfergruppe des National­sozialismus anerkannt worden. Von den Entschädigungsregelungen des Bun­desentschädigungsgesetzes (BEG) blieben sie weitgehend ausgeschlossen, weil dieses nur für Opfer so genannter NS-typischer Verfolgungsmaßnahmen galt. In den 1950er und 1960er Jahren (als Anträge nach dem BEG gestellt werden konnten) wurde jedoch die Verfolgung von "Asozialen" regelmäßig nicht als Unrecht gesehen. Dies hatte seinen Grund nicht zuletzt darin, dass in den Be­hörden oft genug die Täter von einst saßen, die nicht einräumen wollten, ihren früheren Opfern Unrecht zugefügt zu haben.

Erst seit einigen Jahren können die heute noch lebenden Opfer der Verfol­gungsmaßnahmen unter bestimmten Umständen Leistungen nach den Härte­richtlinien des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes beantragen, d. h. eine Ein­malzahlung (2556,46 Euro) und gegebenenfalls monatliche Zusatzleistungen (120 Euro).

Diese Situation ist auch deshalb unbefriedigend, weil Leistungen nach den Här­terichtlinien ausdrücklich keinen Ausgleich für Kriegsschäden, Vermögens­schäden und Folgeschäden bezwecken, wie sie das BEG vorgesehen hatte. Die Leistungen werden außerdem nur an deutsche Staatsangehörige bzw. "Volkszugehörige" ausbezahlt, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Nichtdeutsche oder nicht in Deutschland lebende Betroffene bekommen nicht einmal dieses Almosen.

Da als "asozial" gebrandmarkte Menschen in der Gegenwart zunehmender Ag­gressivität ausgesetzt sind (vgl. Heitmeier, "Deutsche Zustände", 2008) sollte auch diese Form von Menschenfeindlichkeit ihren Platz in der Mahn- und Ge­denkpolitik haben.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele "Asoziale" wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
a) Opfer von Zwangssterilisationen nach dem Erbgesundheitsgesetz,
b) während des Naziregimes in Gefängnissen inhaftiert,
c) während des Naziregimes in Zuchthäusern inhaftiert,
d) während des Naziregimes in Konzentrationslagern inhaftiert,
e) durch erlittene Verfolgungsmaßnahmen langfristig in ihrer Gesundheit beeinträchtigt,
f) während des Naziregimes zum Tode verurteilt,
g) während des Naziregimes hingerichtet,
h) während des Naziregimes in Gefängnis-, Zuchthaus- oder KZ-Haft um­gebracht?

2. Wie viele "Asoziale" wurden im Rahmen der Aktion "T 4" getötet, wie viele von dieser Aktion Betroffene kamen später in den Konzentrationslagern zu Tode oder wurden ermordet?

3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, wie viele der von den Nazis als "Asoziale" in Konzentrationslager Verschleppten deswegen mit dieser Bezeichnung belegt worden sind, weil sie
a) lesbisch
b) schwul
c) Sinti oder Roma waren (falls möglich, jeweils detaillierte Zahlen benen­nen)?

4. Falls die Bundesregierung keine detaillierten Kenntnisse zu den vorange­gangenen Fragen hat: welche Anstrengungen will sie unternehmen, um sich diese Kenntnisse zu beschaffen?

5. Wie viele "Asoziale" erhielten nach Kenntnis der Bundesregierung eine Ent­schädigung für das erlittene Unrecht, und wie viele hiervon waren als "Aso­ziale" Opfer von Zwangssterilisationen (bitte die Regelungen angeben, auf denen die Entschädigung beruhte)?

6. Wie viele "Asoziale" erhielten nach Kenntnis der Bundesregierung als Opfer von Zwangsarbeit eine Entschädigung?

7. Welche Regelungen auf Landesebene sind der Bundesregierung bekannt, nach denen "Asoziale" im Rahmen von Härtefallregelungen Entschädi­gungen erhalten haben, und wie groß ist die Anzahl der Empfänger so ge­regelter Entschädigungszahlungen?

8. Falls der Bundesregierung keine exakten Zahlen vorliegen: In welchem ungefähren Verhältnis steht nach Einschätzung der Bundesregierung die Zahl derjenigen, die als "Asoziale" Opfer von NS-Verfolgung wurden, und die Zahl derjenigen, die hierfür entschädigt worden sind, und welche Kon­sequenzen ergeben sich aus diesem Verhältnis?
Wie viele Opfer dieser Verfolgungsmaßnahmen leben heute noch?

9. Beabsichtigt die Bundesregierung, auch den Opfern der Verfolgung "Aso­zialer" eine Entschädigung für Kriegsschäden, Verfolgungsschäden und Folgeschäden zuzubilligen, und zwar auch solchen Opfern, die nach dem Ende des Faschismus Deutschland verlassen haben, und wenn nein, warum nicht?

10. Inwiefern spielt der Umgang mit den so genannten Asozialen in der Auf­arbeitung der Geschichte von Bundesministerien und nachgeordneten Behörden, insbesondere dem Bundeskriminalamt, eine Rolle, und welche Aktivitäten sind hier ergriffen worden bzw. noch geplant?

11. Welche Initiativen sind von der Bundesregierung geplant oder ergriffen worden, um für diese spezifische NS-Opfergruppe Möglichkeiten des Ge­denkens zu schaffen?

12. Welche Rolle spielen die "Asozialen" in den vom Bund geförderten Mahn-und Gedenkstätten, bzw. in welchen dieser Mahn- und Gedenkstätten fin­den sie besondere Beachtung?

13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu gegenwärtigen Straf- und Gewalttaten gegen Wohnungslose und sozial unangepasste Gruppen, und inwiefern stehen diese Gewalttaten in einer inhaltlichen Kontinuität zu den Vorstellungen des Naziregimes?

14. Welche Maßnahmen und Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen, um gegen Diskriminierung und Diffamierung von Wohnungslosen und so ge­nannten sozial unangepassten Gruppen heute vorzugehen?

15. Inwiefern finden diese Themen Niederschlag in von der Bundesregierung geförderten Projekten mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen (bitte nach Ministerien auflisten)?

16. Ist der Bundesregierung das von zivilgesellschaftlichen Akteuren geplante Gedenken zur Aktion "Arbeitsscheu Reich" am 13. Juni 2008 in Berlin be­kannt, und wie nimmt sie zu diesem Gedenken Stellung?


Berlin, den 30. Mai 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Quelle:
Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (pdf)

 

Im Namen der Bundesregierung antwortete am 30. Juni 2008 der Staatsminister bei der Bundeskanzlerin Bernd Neumann wie folgt:

 


Antwort zu 1.:
Der Bundesregierung liegen dazu keine umfassenden Erkenntnisse vor. Zu einzelnen Ge­denkstätten lassen sich nur ortsspezifisch und annäherungsweise Angaben machen.

Antwort zu 2.:
Der Bundesregierung liegen dazu keine umfassenden Erkenntnisse vor. Nach Angaben der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten waren im KZ Sachsenhausen mindestens 11.500 Häftlinge als "Asoziale" oder "Arbeitsscheue" registriert. Etwa 6.300 Häftlinge wurden im Rahmen der "Aktion Arbeitsscheu Reich" im Juni 1938 in das KZ Sachsenhausen eingeliefert, darunter etwa 900 Juden und 500 Sinti und Roma. Etwa 2.600 Häftlinge aus der Gruppe der "Asozialen" kamen dort um.

Für das KZ Buchenwald sind laut Auskunft der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora folgende Angaben verfügbar: Nach den Verhaftungswellen der "Aktion Arbeitsscheu Reich" befanden sich am 1. Juli 1938 4.582 "ASR"-Häftlinge, darunter niem­als 1200 Juden, im Konzentrationslager Buchenwald, Das waren zu diesem Zeitpunkt 59 Prozent der gesamten Lagerbelegung (7.723).

Antwort zu 3.:
Zu a) und b) liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Es liegen keine umfassenden Zahlen vor, wie viele der als "Asoziale" Verschleppten mit dieser Bezeichnung belegt wurden, weil sie Sinti und Roma waren. Bei den mit der Bezeichnung "Asoziale" belegten Sinti und Roma fehlte ein ergänzender Hinweis auf deren Abstammung. Außerdem wurden zahlreiche Sinti und Roma nachein­ander in mehreren Lagern inhaftiert, wobei in den verschiedenen Lagern für dieselbe Per­son unterschiedliche Eintragungen als Grund für die Inhaftierung vorgenommen wurden.

Antwort zu 4.:
Keine.

Antwort zu 5.:
Nach den Richtlinien der Bundesregierung über Härteleistungen an Opfer von nationalso­zialistischen Unrechtsmaßnahmen im Rahmen des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (AKG-Härterichtlinien) erhielten:
- 163 "Asoziale" einmalige Beihilfen in Höhe von 2.556,46 EUR,
- 17 "Arbeitsverweigerer" einmalige Beihilfen in Höhe von 2.556,46 EUR,
- 24 "Arbeitsscheue" einmalige Beihilfen in Höhe von 2.556,46 EUR,
- 1 "Landstreicher" einmalige Beihilfe in Höhe von 2.556,46 EUR.

Antwort zu 6.:
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

Antwort zu 7.:
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

Antwort zu 8.:
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Eine Schätzung erscheint nicht sachgerecht.

Antwort zu 9.:
Das geltende System der Entschädigungen für NS-Unrecht entspricht den Anforderungen. Das Leid ausländischer Opfer ist umfassend berücksichtigt worden, unter anderem im Bundesentschädigungsgesetz (BEG), Osteuropafonds der Jewish Claims Conference (JCC), durch Globalentschädigungsabkommen mit zwölf westlichen Ländern, den Auszah­lungen mit Hilfe der Stiftungen in Polen, Weißrussland und der Ukraine, der Initiative für Opfer nationalsozialistischer Verfolgung in den Staaten Mittel- und Osteuropas (MOE), Rentenzahlungen an Ghettoarbeiter und insbesondere durch die umfangreichen Leistungen der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft".

Antwort zu 10.:
Bundesministerien und nachgeordnete Behörden, so auch das Bundeskriminalamt, haben bei der Aufarbeitung ihrer Geschichte keine Aktivitäten ergriffen oder geplant, die speziell den Umgang mit den so genannten "Asozialen" betreffen.

Antwort zu 11.:
Soweit Homosexuelle oder Sinti und Roma als "Asoziale" verfolgt und inhaftiert wurden ist auf das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen bzw. das in Errichtung befindliche Denkmal für die ermordeten Sinti und Roma zu verweisen. Weitere Initiativen sind nicht geplant.

Antwort zu 12.:
In der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen wird in verschiedenen Ausstellungen der Gedenk­stätte die Häftlingsgruppe der "Asozialen" ebenso wie die "Aktion Arbeitsscheu Reich" thematisiert. Anlässlich des 70. Jahrestages der Aktion "Arbeitsscheu Reich" wird die Sonderausstellung "Wohnungslose im Nationalsozialismus" der Bundesarbeitsgemein­schaft Wohnungslosenhilfe eröffnet. In diesem Zusammenhang wird die Gedenkstätte er­gänzend zehn Biographien von ehemaligen Häftlingen vorstellen, die als "Asoziale" inhaf­tiert waren. Im Jahr 2001 wurde am 27. Januar, dem Gedenktag für die Opfer des National­sozialismus, in der Gedenkstätte der Gruppe der "asozialen" Häftlinge gedacht. Seit 1996 ist es in der Gedenkstätte Tradition, diesen Tag einer bestimmten Häftlingsgruppe zu wid­men.

Die Ausstellung "Wohnungslose im Nationalsozialismus" wurde im Mai in der Gedenk­stätte Mittelbau-Dora gezeigt. Ebenso wird derzeit dort die Wanderausstellung des Dokumentations- und Kulturzentrums Deutscher Sinti und Roma e.V. "Der nationalsozialisti­sche Völkermord an den Sinti und Roma" gezeigt, die bereits mit Unterstützung der Stif­tung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora im Weimarer Stadtmuseum präsen­tiert wurde. Bei den diesjährigen Veranstaltungen zum Jahrestag der Befreiung am 11. Ap­ril fand die "Aktion Arbeitsscheu Reich" dezidiert Erwähnung. Der Schwerpunkt wurde auf die im Rahmen der "Aktion" durchgeführte erste Masseninhaftierung von Sinti und Roma gelegt. Die Stiftung regt zudem gezielt Studien zu diesem Thema an.

Antwort zu 13.:
Im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik des Bundes erfolgt keine repräsentative Abbildung von Straf- und Gewalttaten gegen Wohnungslose und sozial unangepasste Gruppen. Im Kriminalpolizeilichen Meldedienst Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) wird der "Status" des Opfers zwar als Unterthema ausgewiesen. Jedoch sind Unter­themen keine Pflichtfelder im Meldedienst, Es liegt daher in der Bewertungshoheit des jeweils mitteilenden Bundeslandes, ob Angaben zu dem Status des Opfers (Beispiel: Per­son ist obdachlos) gemacht werden. Im Allgemeinen erfolgt keine Erfassung von Personaldaten im KPMD-PMK, da es sich um eine anonymisierte Datei handelt. Erfasst werden nur Geschlecht, Altersstruktur sowie Staatsangehörigkeit von Täter und Opfer. Belastbare Aussagen zu Straf- und Gewalttaten gegen Wohnungslose und sozial unangepasste Grup­pen sind daher nicht möglich.

Antwort zu 14.:
Die Bundeszentrale für politische Bildung behandelt in ihren Informationen zur politischen Bildung die Themenbereiche "Arbeitsscheue" und "Asoziale" aus historischer und aktuel­ler Perspektive und bietet u. a. in ihrer Publikation "Argumente gegen rechtsextreme Vor­urteile" Hilfestellung gegen heutige Diskriminierungen,

Antwort zu 15.:
Die Zuständigkeiten für das Bildungswesen und die Kultur liegen nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in erster Linie bei den Ländern. Auf Bundesebene sind keine Projekte bekannt, die sich gezielt mit diesem Bereich der Diskriminierung be­schäftigen.

Antwort zu 16.:
Die Bundesregierung hat durch die öffentlichen Ankündigungen von der Gedenkveranstal­tung in Berlin Kenntnis. Ebenso wie die Bundesregierung die bereits ausgeführten Erinnerungsveranstaltungen der von ihr geförderten Einrichtungen unterstützt (siehe Frage 12), begrüßt sie öffentliche Veranstaltungen zur Erinnerung an die nationalsozialistischen Verbrechen und zum Gedenken an ihre Opfer, insbesondere wenn sie von bürgerschaftli­chem Engagement getragen werden und in Verbindungen zum authentischen Ort stehen.

 

Quelle:
Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (pdf)

 

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